Sie haben eine ernährungs(mit)bedingte Erkrankung oder eine Krankheit bei der eine Ernährungstherapie unterstützend helfen kann*?
Wir erarbeiten gemeinsam eine für Sie passende Lösung. Ich begleite Sie, zu einer für Sie individuellen und ausgewogneren Ernährungsweise.
Die Ernährungstherapie erfolgt in der Regel auf ärztliches Anraten in Form einer Notwendigkeitsbescheinigung und umfasst mehrere Termine.
Dieses ärztliche Anraten kann nach §43 SGB V in Form einer Ernährungstherapie von Krankenkassen übernommen oder bezuschusst werden.
Bitte fragen sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.**
Das nötige Formular der Notwendigkeitsbescheinigung finden Sie im Downloadbereich und können es von Ihrem Arzt ausfüllen lassen.
* sind unter anderem Adipositas, Diabetes, Herzkreislaufkrankheiten, Gicht, Fettstoffwechselstörungen, Fettleber, Lebensmittelunverträglichkeiten, Neurodermitis u.v.m.
**Sie leisten die Vorauszahlung und erhalten die Kosten (ggf. anteilig) von der Krankenkasse zurück